Die Stundungsregelungen aufgrund des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" sind zum 30.06.2020 ausgelaufen. Bei pandemiebedingten Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Kunden unterstützen wir über die gesetzlichen Maßnahmen hinausgehend ab Juli mit einer möglichen Aussetzung der Tilgung.
Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ hat für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 gesetzliche Stundungsregelungen vorgegeben. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist seitens des Gesetzgebers nicht erfolgt. Somit setzt für alle Kunden im Juli wieder die vertraglich vereinbarte Ratenzahlung ein.
Uns ist bewusst, dass wir uns noch immer in einer Situation befinden, in der bei Ihren Kunden ggf. noch pandemiebedingten Zahlungsschwierigkeiten auftreten.
Diesen stehen wir als Deutsche Bank weiterhin unterstützend zur Seite. Wir ermöglichen ab Juli und damit über die gesetzlichen Maßnahmen hinausgehend ein Aussetzen des Tilgungsanteils der Darlehensrate - unter Umständen bis zum Jahresende 2020.
Erfahren Sie hier mehr zu den Details der Tilgungsaussetzung:
Auch für Kunden, die bislang keine Stundung benötigten, aber nunmehr in pandemiebedingte Liquiditätsengpässe geraten, stehen wir mit dem Angebot zur Verfügung, die Tilgung auszusetzen.
Die Kunden wenden sich bitte im gegebenen Fall an Ihre kontoführende Filiale bzw. die Deutsche Bank vor Ort.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr regionaler Vertriebspartnerbetreuer jederzeit gerne zur Verfügung.